Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung

    Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit beantragen

    Vom Lkw-Fahrverbot während der Ferienreisezeit (Juli und August) sind auf Antrag Ausnahmen möglich.

    Beschreibung

    Aus dringenden Gründen kann es mitunter notwendig sein, von vorgeschriebenen Fahrverboten der Straßenverkehrs-Ordnung abweichen zu müssen. Für solche begründeten Einzelfälle kann eine Ausnahme nach Beantragung erteilt werden.

    zuständige Stelle

    Je nach Zuständigkeit an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden oder das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Zuständigkeit

    Je nach Zuständigkeit an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden oder das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 65

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Straße 1a

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zeitzer Str./Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel.03447 586-602), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619, -622, -618, -621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de.

    Kontakt

    Fax: 03447 586-629

    Telefon Festnetz: 03447 586-626

    E-Mail: strassenverkehr@altenburgerland.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der Ferienreiseverordnung

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt.

    In der Begründung ist anzugeben, weshalb es unzumutbar erscheint, den Transport zur Umgehung der Verbotsstrecken auf dem nachgeordneten Straßennetz durchzuführen.

    Ggf. weitere von der zuständigen Behörde geforderte Unterlagen.

    Formulare

    Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt. Diese sind schriftlich mit einer ausführlichen Begründung zu stellen.

    Voraussetzungen

    Jeder mit einem begründeten Anliegen ist antragsberechtigt. Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Die Erteilung von Ausnahmen für gewerbliche Zwecke ist auf dringende Fälle zu beschränken. Umwege sind grundsätzlich in Kauf zu nehmen, denn wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen keine Ausnahmeerteilung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.

    Verfahrensablauf

    Antragstellung inkl. Begründung bei der zuständigen Behörde

    Antragsprüfung unter evtl. Beteiligung weiterer Stellen

    Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde

    Erteilung oder Ablehnung der Ausnahme

    Fristen

    Es gelten im Regelfall keine Fristen, jedoch sollte ein Antrag möglichst frühzeitig und nicht kurzfristig gestellt werden. Gewisse Bearbeitungszeiten sollten der Behörde eingeräumt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom jeweiligen Einzelfall und Beteiligung weiterer Stellen.

    Kosten

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein allgemeiner Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 179,00 Euro für eine Entscheidung über eine Ausnahme von dem Verkehrsverbot für Lastkraftwagen (Geb.-Nr. 271).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Da der Transport während der Ferienreisezeit (Juli und August) auch außerhalb der Verbotsstrecken durchgeführt werden kann, ist bei der Prüfung auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

    Die Erteilung von Ausnahmen für gewerbliche Zwecke ist auf dringende Fälle zu beschränken. Umwege sind grundsätzlich in Kauf zu nehmen, denn wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen keine Ausnahmeerteilung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrverbot, Sondergenehmigung zum Ferienfahrverbot, Samstag, Sonntagsfahrverbot und Feiertagstagsfahrverbot, Sonntag, Sonnabend, Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit, Ferienfahrverbot, Ferien

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de