Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung

    Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetriebe registrieren und Kennnummer erteilen

    Wenn Sie eine Brüterei oder einen Zucht- oder Vermehrungsbetrieb betreiben möchten, dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.

    Beschreibung

    Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Brüteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

    Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Naumburger Straße 98
    07743 Jena

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

    Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Naumburger Straße 98
    07743 Jena

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 98

    07743 Jena

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2021

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular

    Voraussetzungen

    • beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

    Verfahrensablauf

    • Eingang des Antrags
    • ggf. Rückfragen der Behörde
    • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
    • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid

    Fristen

    Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.

    Kosten

    Die Erteilung einer Kennnummer für eine Brüterei oder einen Zuchtbetrieb oder einen Vermehrungsbetrieb ist nach Nr. 5.5.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.


    Es werden je Betrieb 291,- € erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) am 09.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.10.2021

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Brüterei, Bruteier, Küken, Zuchtbetrieb, Vermehrungsbetrieb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024