Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung

    Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben registrieren und Kennnummer erteilen

    Wenn Sie eine Brüterei bzw. einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb betreiben möchten, dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.

    Beschreibung

    Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 98

    07743 Jena

    Kontakt

    Fax: +49 361 574041-390

    Telefon Festnetz: +49 361 574041-000

    E-Mail: poststelle@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    • Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel

      Telefon Festnetz: +49 361 574041-475

      Telefon Festnetz: +49 361 574041-131

      E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vollständig ausgefülltes Antragsformular

    Voraussetzungen

    Beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gemäß Bescheid

    Verfahrensablauf

    • Eingang des Antrags
    • Ggf. Rückfragen der Behörde
    • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
    • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid

    Fristen

    Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zuchtbetrieb, Küken, Bruteier, Vermehrungsbetrieb, Brüterei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English