Grundstücksvermessung Durchführung
Sie möchten in der Örtlichkeit den Verlauf einer Flurstücksgrenze bestimmen, Grenzmarken überprüfen oder Grenzpunkte neu abmarken? Dazu ist es notwendig, eine Grenzwiederherstellung ggf. mit Abmarkung oder eine Grenzanzeige bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Beschreibung
Durch die Grenzwiederherstellung kann im Rahmen eines Grenzwiederherstellungsverfahrens die Position eines im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunktes nach Maßgabe des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen, wiederhergestellt und ggf. anschließend auf Antrag neu abgemarkt werden. Die Grenzwiederherstellung ist eine hoheitliche Liegenschaftsvermessung deren Ergebnis in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen wird.
Durch eine Grenzanzeige kann eine Flurstücksgrenze ebenfalls nach Maßgabe des Katasternachweises örtlich angezeigt und mit Tagesmarken örtlich gekennzeichnet werden. Die Grenzanzeige stellt keine hoheitliche Liegenschaftsvermessung dar und das Ergebnis wird nicht in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen. Die Kosten für eine Grenzanzeige sind im Vergleich zu einer Grenzwiederherstellung niedriger.
Weitere Informationen sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zu finden:
Zuständigkeit
Grundstücksvermessungen für z. B. private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen. Weitere Informationen können auch von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterbereichen des TLBG (siehe auch Angaben unter "Zuständige Stelle") erteilt werden, hier werden auch Grundstücksvermessungen für Träger der unmittelbaren Landesverwaltung und der Landesforstanstalt ausgeführt.
Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Pößneck
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Jüdeweiner Friedhof, Pößneck
Bus: Linie B, 944, 964, 971
Pößneck unt Bf
Regionalbahn: 28
Rosa-Luxemburg-Str., Pößneck
Bus: Linie A, C, 944, 964, 969, 971, 972
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte melden Sie sich über die Gegensprechanlage am Haupteingang an.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 574167-200
Fax: 0361 574167-199
Internet
Stichwörter
Katasteramt, Liegenschaftsamt, Vermessungsamt, Vermessungsstelle
erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- > Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)
- > Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten
- > Zustimmung des Eigentümers, wenn er nicht selbst Antragsteller ist
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Ja, da ein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf in einer bestimmten Frist möglich.
Verfahrensablauf
Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen (u. a. der Antragsberechtigung) durch die Vermessungsstelle
3. Vorbereitung der Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle
4. Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle:
a) Überprüfung von Grenzmarken oder Wiederherstellung von Grenzpunkten
b) ggf. Abmarkung der Grenzpunkte (auf Antrag)
c) Anhörung der Verfahrensbeteiligten (z. B. Eigentümer der betroffenen Flurstücke) und Aufnahme der Grenzniederschrift mit Skizze, ggf. Aufnahme eines Grenzfeststellungsvertrages
6. Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an die Beteiligten durch schriftlichen Bescheid oder Offenlegung durch die Vermessungsstelle
7. Abgabe der Vermessungsergebnisse an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zur Übernahme in das Liegenschaftskataster
8. Kostenentscheidung der Vermessungsstelle für die Leistung der Vorbereitung und für die Vermessungsleistung
9. Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster nach Ablauf von Rechtsbehelfsfristen durch das TLBG
10. Erteilung der Kostenentscheidung durch das TLBG für die Übernahme der Grenzwiederherstellung in das Liegenschaftskataster
Fristen
- > keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Genauere Angaben sind über die jeweils zuständigen Stellen zu erhalten.
Kosten
Die Kosten (Gebühren) für die Durchführung einer Grenzwiederherstellung / Grenzanzeige richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Gebühren für die Vorbereitung, für die Vermessungsleistungen und für die Übernahme. Die Gebührenhöhe richtet sich u. a. nach der Größe der Vermessungsfläche, dem Bodenrichtwert pro m², der Anzahl der anzusetzenden Grenzpunkte, der zu vermessenden Grenzlängen und der Anzahl der ggf. erwünschten Abmarkungen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TLBG - R 2.2 am 01.10.2021