Grundstücksvermessung Durchführung

    Grundstücksvermessung Durchführung

    Sie möchten in der Örtlichkeit den Verlauf einer Flurstücksgrenze bestimmen, Grenzmarken überprüfen oder Grenzpunkte neu abmarken? Dazu ist es notwendig, eine Grenzwiederherstellung ggf. mit Abmarkung oder eine Grenzanzeige bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Beschreibung

    Durch die Grenzwiederherstellung kann im Rahmen eines Grenzwiederherstellungsverfahrens die Position eines im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunktes nach Maßgabe des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen, wiederhergestellt und ggf. anschließend auf Antrag neu abgemarkt werden. Die Grenzwiederherstellung ist eine hoheitliche Liegenschaftsvermessung deren Ergebnis in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen wird.

    Durch eine Grenzanzeige kann eine Flurstücksgrenze ebenfalls nach Maßgabe des Katasternachweises örtlich angezeigt und mit Tagesmarken örtlich gekennzeichnet werden. Die Grenzanzeige stellt keine hoheitliche Liegenschaftsvermessung dar und das Ergebnis wird nicht in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen. Die Kosten für eine Grenzanzeige sind im Vergleich zu einer Grenzwiederherstellung niedriger.

    Weitere Informationen sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zu finden:

    Zuständigkeit

    Grundstücksvermessungen für z. B. private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen. Weitere Informationen können auch von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterbereichen des TLBG (siehe auch Angaben unter "Zuständige Stelle") erteilt werden, hier werden auch Grundstücksvermessungen für Träger der unmittelbaren Landesverwaltung und der Landesforstanstalt ausgeführt.

    Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Saalfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Dürer-Straße 3

    07318 Saalfeld/Saale

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentliche Parkplätze in der Sonneberger Straße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Besucherparkplatz (Albrecht-Dürer-Str.)
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Besucherparkplatz (Anfahrt über Sonneberger Str., Höhe Haus-Nr. 14)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Albrecht-Dürer-Straße, Saalfeld (Saale)
      Linie:
      • Bus: Linie 545, 546, 547, 554, 944

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Ein rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf dem Innenhof (Anfahrt über Sonneberger Str., Höhe Haus-Nr. 14). Bitte beachten Sie, dass lediglich die Auskunft und das Behinderten-WC rollstuhlgerecht erreichbar sind.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0361 574168-299

    Telefon Festnetz: 0361 574168-0

    E-Mail: poststelle.saalfeld@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    Katasteramt, Liegenschaftsamt, Vermessungsamt, Vermessungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

     - > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

     - > Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)

     - > Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten

     - > Zustimmung des Eigentümers, wenn er nicht selbst Antragsteller ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ja, da ein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf in einer bestimmten Frist möglich.

    Verfahrensablauf

    Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:

    1.   Antragstellung

    2.   Prüfung der Unterlagen (u. a. der Antragsberechtigung) durch die Vermessungsstelle

    3.  Vorbereitung der Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

    4.  Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle:

         a) Überprüfung von Grenzmarken oder Wiederherstellung von Grenzpunkten

         b) ggf. Abmarkung der Grenzpunkte (auf Antrag)

         c) Anhörung der Verfahrensbeteiligten (z. B. Eigentümer der betroffenen Flurstücke) und Aufnahme der Grenzniederschrift mit Skizze, ggf. Aufnahme eines Grenzfeststellungsvertrages

    6.  Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an die Beteiligten durch schriftlichen Bescheid oder Offenlegung durch die Vermessungsstelle

    7.  Abgabe der Vermessungsergebnisse an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

    8.  Kostenentscheidung der Vermessungsstelle für die Leistung der Vorbereitung und für die Vermessungsleistung

    9.  Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster nach Ablauf von Rechtsbehelfsfristen durch das TLBG

    10. Erteilung der Kostenentscheidung durch das TLBG für die Übernahme der Grenzwiederherstellung in das Liegenschaftskataster

    Fristen

    - > keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Genauere Angaben sind über die jeweils zuständigen Stellen zu erhalten.

    Kosten

    Die Kosten (Gebühren) für die Durchführung einer Grenzwiederherstellung / Grenzanzeige richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Gebühren für die Vorbereitung, für die Vermessungsleistungen und für die Übernahme. Die Gebührenhöhe richtet sich u. a. nach der Größe der Vermessungsfläche, dem Bodenrichtwert pro m², der Anzahl der anzusetzenden Grenzpunkte, der zu vermessenden Grenzlängen und der Anzahl der ggf. erwünschten Abmarkungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TLBG - R 2.2 am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Stichwörter

    Abmarkung, Grundstück, Grenzwiederherstellung, Baugrundstück, Grenzfeststellung, Liegenschaftskataster, Grenzanzeige, Flurstücksgrenze, Grundstücksvermessung, LiKa, Flurstück, Grundstücksgrenze, Eigentümer, Grenzverlauf

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de