Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

    Flurstück Bildung durch Zusammenlegung; Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

    Sie wollen mehrere Grundstücke zu Einem vereinigen oder mehrere Flurstücke zu Einem zusammenfassen? Dazu ist es notwendig, eine Vereinigung von Grundstücken bzw. eine Verschmelzung von Flurstücken bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Beschreibung

    Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und beauftragte Vertreter des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.

    Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.

    Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

    Zuständigkeit

    Zur Vereinigung von Grundstücken und Verschmelzung von Flurstücken können Sie sich an einen in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder an das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - siehe Informationen unter "Zuständige Stelle" - wenden. Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Katasterbereich Saalfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Dürer-Straße 3

    07318 Saalfeld/Saale

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0361 574168-299

    Telefon Festnetz: 0361 574168-0

    E-Mail: poststelle.saalfeld@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    Katasteramt, Liegenschaftsamt, Vermessungsamt, Vermessungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Katasterbereich Erfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenwindenstr. 14

    99086 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574176-901

    Fax: 0361 574176-910

    E-Mail: poststelle.erfurt@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

      - > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

      - > Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

    Rechtsgrundlage(n)

    Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

    Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)

    Fristen

    - > keine

    Kosten

    Die Leistungen sind in der Regel kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TLBG - R 2.2 am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Flurstück, Grundbuch, Vereinigungen, Baugrundstück, Liegenschaftskataster, Vereinigungsbaulast, LiKa, Verschmelzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English