Landpachtverträge, Anzeige
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Beschreibung
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.
zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 - Agrarstruktur
Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.
Zweigstellen
Rudolstadt (Mittelthüringen)
Sömmerda(Mittelthüringen)
Leinefelde (Nordthüringen)
Bad Frankenhausen(Nordthüringen)
Bad Salzungen (Südwestthüringen)
Hildburghausen(Südwestthüringen)
Zeulenroda (Ostthüringen)
Großenstein(Ostthüringen)
Zuständigkeit
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 - Agrarstruktur
Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.
Zweigstellen
Rudolstadt (Mittelthüringen)
Sömmerda(Mittelthüringen)
Leinefelde (Nordthüringen)
Bad Frankenhausen(Nordthüringen)
Bad Salzungen (Südwestthüringen)
Hildburghausen(Südwestthüringen)
Zeulenroda (Ostthüringen)
Großenstein(Ostthüringen)
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 42 - Agrarstruktur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Referatsbereich Landentwicklung
Telefon Festnetz: +49 361 574062-999
erforderliche Unterlagen
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach dem LPachtVG.
Fristen
Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist, kann auf 2 Monate verlängert werden
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Landpachtverkehr | Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) (thueringen.de)
Der Link führt auch zum Thüringer Pachtpreisregister
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 05.05.2021
Stichwörter
landwirtschaftliche Flächen, Pachtpreis, Pachtflächen, Verpachtung, Landpachtvertrag, Pacht