• Rosenthal am Rennsteig (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

Landpachtverträge, Anzeige

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

Beschreibung

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.

zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur

Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.

Zweigstellen

Rudolstadt (Mittelthüringen)
Sömmerda(Mittelthüringen)

Leinefelde (Nordthüringen)
Bad Frankenhausen(Nordthüringen)

Bad Salzungen (Südwestthüringen)
Hildburghausen(Südwestthüringen)

Zeulenroda (Ostthüringen)
Großenstein(Ostthüringen)

Zuständigkeit

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur

Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.

Zweigstellen

Rudolstadt (Mittelthüringen)
Sömmerda(Mittelthüringen)

Leinefelde (Nordthüringen)
Bad Frankenhausen(Nordthüringen)

Bad Salzungen (Südwestthüringen)
Hildburghausen(Südwestthüringen)

Zeulenroda (Ostthüringen)
Großenstein(Ostthüringen)

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 42 - Agrarstruktur

Adresse

Hausanschrift

Am Burgblick 23

07646 Stadtroda

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 574062-622

Fax: 0361 574062-699

E-Mail: post.sro@tlllr.thueringen.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 25.09.2019

Technisch geändert am 03.03.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach dem LPachtVG.

Fristen

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der 1-Monatsfrist, kann auf 2 Monate verlängert werden

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 05.05.2021

Version

Technisch erstellt am 09.08.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Verpachtung, Pachtpreis, landwirtschaftliche Flächen, Pacht, Landpachtvertrag, Pachtflächen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024