Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Landpachtverträge, Anzeige

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

    Beschreibung

    Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 - Agrarstruktur

    Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.

    Zweigstellen

    Rudolstadt (Mittelthüringen)
    Sömmerda(Mittelthüringen)

    Leinefelde (Nordthüringen)
    Bad Frankenhausen(Nordthüringen)

    Bad Salzungen (Südwestthüringen)
    Hildburghausen(Südwestthüringen)

    Zeulenroda (Ostthüringen)
    Großenstein(Ostthüringen)

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 - Agrarstruktur

    Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.

    Zweigstellen

    Rudolstadt (Mittelthüringen)
    Sömmerda(Mittelthüringen)

    Leinefelde (Nordthüringen)
    Bad Frankenhausen(Nordthüringen)

    Bad Salzungen (Südwestthüringen)
    Hildburghausen(Südwestthüringen)

    Zeulenroda (Ostthüringen)
    Großenstein(Ostthüringen)

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 42 - Agrarstruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Burgblick 23

    07646 Stadtroda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574062-622

    Fax: 0361 574062-699

    E-Mail: post.sro@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

    Voraussetzungen

    Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
    Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach dem LPachtVG.

    Fristen

    Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der 1-Monatsfrist, kann auf 2 Monate verlängert werden

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 05.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verpachtung, landwirtschaftliche Flächen, Pacht, Pachtpreis, Pachtflächen, Landpachtvertrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English