Fischereilicher Hegeplan Anzeige
Für Fischereibezirke sind von den Fischereiberechtigten bzw. im Falle der Verpachtung von den Fischereiausübungsbrechtigten Hegepläne aufzustellen.
Beschreibung
Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechts (Fischereiberechtigter) oder Pächter des Fischereiausübungsrechtes für ein Gewässer sind, so haben Sie für Ihren Fischereibezirk einen Hegeplan aufzustellen und diesen der zuständigen unteren Fischereibehörde anzuzeigen.
Für fischereiwirtschaftlich genutzte Fischteiche (Aquakultur) und Teiche, die weniger als zwölf Jahre mit Wasser bespannt sind, brauchen keine Hegepläne aufgestellt werden.
In Thüringen obliegt die Aufsicht über die Durchführung der Hegepläne der zuständigen unteren Fischereibehörde.
Sie führt Kontrollen der Hegepläne zur Sicherung einer nachhaltigen Fischereiausübung durch. Genügen die Angaben in den Hegeplänen nicht zur Sicherung der guten fachlichen Praxis im Fischereibezirk und angrenzenden Fischereibezirken oder Hegegemeinschaften, kann die zuständige untere Fischereibehörde geeignete fischereiliche Maßnahmen anordnen.
Zuständigkeit
an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Lindenaustraße
Linie:- Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Nikolas Sonntag (Fachdienstleiter)
Telefon Festnetz: 03447 586-132
Jagd- und Fischereibehörde Öffentliche Ordnung
Internet
erforderliche Unterlagen
- vom Verpächter und Pächter unterzeichneter Hegeplan, der den inhaltlichen Vorgaben des § 25 Abs. 2 ThürFischG entspricht
- Verwendung der von der obersten Fischereibehörde bereitgestellten Formulare wird empfohlen
Formulare
Voraussetzungen
Die im Hegeplan getroffenen Festlegungen haben den fischereirechtlichen Bestimmungen zu entsprechen und dürfen diesen nicht zuwider laufen.
Der Hegeplan hat mindestens folgende Maßnahmen und Bestimmungen zu enthalten:
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Hegeplan ist durch den Fischereirechtsinhaber oder, bei Übertragung des Fischereiausübungsrechtes durch Fischereipachtvertrag, durch den Pächter zu erstellen und anschließend der unteren Fischereibehörde anzuzeigen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Unterstützende Institutionen
Oberste Fischereibehörde, Fischereifachberatung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 26.06.2024
Stichwörter
Fischbesatz, Hegemaßnahmen, fischereilicher Hegeplan