Fischereilicher Hegeplan Anzeige

    Für Fischereibezirke sind von den Fischereiberechtigten bzw. im Falle der Verpachtung von den Fischereiausübungsbrechtigten Hegepläne aufzustellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechts (Fischereiberechtigter) oder Pächter des Fischereiausübungsrechtes für ein Gewässer sind, so haben Sie für Ihren Fischereibezirk einen Hegeplan aufzustellen und diesen der zuständigen unteren Fischereibehörde anzuzeigen.

    Für fischereiwirtschaftlich genutzte Fischteiche (Aquakultur) und Teiche, die weniger als zwölf Jahre mit Wasser bespannt sind, brauchen keine Hegepläne aufgestellt werden.

    In Thüringen obliegt die Aufsicht über die Durchführung der Hegepläne der zuständigen unteren Fischereibehörde.

    Sie führt Kontrollen der Hegepläne zur Sicherung einer nachhaltigen Fischereiausübung durch. Genügen die Angaben in den Hegeplänen nicht zur Sicherung der guten fachlichen Praxis im Fischereibezirk und angrenzenden Fischereibezirken oder Hegegemeinschaften, kann die zuständige untere Fischereibehörde geeignete fischereiliche Maßnahmen anordnen.

    Zuständigkeit

    an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Für Eisenach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • vom Verpächter und Pächter unterzeichneter Hegeplan, der den inhaltlichen Vorgaben des § 25 Abs. 2 ThürFischG entspricht
    • Verwendung der von der obersten Fischereibehörde bereitgestellten Formulare wird empfohlen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die im Hegeplan getroffenen Festlegungen haben den fischereirechtlichen Bestimmungen zu entsprechen und dürfen diesen nicht zuwider laufen.

    Der Hegeplan hat mindestens folgende Maßnahmen und Bestimmungen zu enthalten:

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Hegeplan ist durch den Fischereirechtsinhaber oder, bei Übertragung des Fischereiausübungsrechtes durch Fischereipachtvertrag, durch den Pächter zu erstellen und anschließend der unteren Fischereibehörde anzuzeigen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Oberste Fischereibehörde, Fischereifachberatung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 26.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Fischbesatz, Hegemaßnahmen, fischereilicher Hegeplan

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de