Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme

    Fischereipachtvertrag anzeigen (Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme)

    Die Ausübung eines Fischereirechtes kann durch Verpachtung vom Inhaber des Fischereirechtes (Fischereiberechtigten) auf andere Personen übertragen werden. Dies müssen Sie der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.

    Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter entgegennehmen (als Inhaber des Fischereirechts) und anschließend der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 1.32.2 Waffenbehörde, Jagd- und Fischereibehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03675 871-488

    Telefon Festnetz: 03675 871-505

    Telefon Festnetz: 03675 871-408

    E-Mail: jagdundfischereibehoerde@lkson.de

    E-Mail: waffenbehoerde@lkson.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fischereipachtvertrag
    • gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist

    Voraussetzungen

    • Schriftform Fischereipachtvertrag
    • Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
    • gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.

    Widerspruchsfristen

    Verfahrensablauf

    Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen

    Fristen

    14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung

    Bearbeitungsdauer

    Beanstandungsfrist: zwei Monate

    Kosten

    30,00 € je Vertrag

    Erweiterte Rahmenbedingungen erfolgen über die Landratsämter.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Fischereirecht, Anzeige, Genehmigung, Fischereipachtvertrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de