Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme

    Fischereipachtvertrag anzeigen (Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme)

    Die Ausübung eines Fischereirechtes kann durch Verpachtung vom Inhaber des Fischereirechtes (Fischereiberechtigten) auf andere Personen übertragen werden. Dies müssen Sie der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.

    Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter entgegennehmen (als Inhaber des Fischereirechts) und anschließend der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-761

    Fax: 03644 540-299

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fischereipachtvertrag
    • gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist

    Voraussetzungen

    • Schriftform Fischereipachtvertrag
    • Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
    • gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.

    Widerspruchsfristen

    Verfahrensablauf

    Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen

    Fristen

    14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung

    Bearbeitungsdauer

    Beanstandungsfrist: zwei Monate

    Kosten

    30,00 € je Vertrag

    Erweiterte Rahmenbedingungen erfolgen über die Landratsämter.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Fischereirecht, Anzeige, Genehmigung, Fischereipachtvertrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de