Fischereipachtvertrag anzeigen (Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme)

    Die Ausübung eines Fischereirechtes kann durch Verpachtung vom Inhaber des Fischereirechtes (Fischereiberechtigten) auf andere Personen übertragen werden. Dies müssen Sie der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.

    Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter entgegennehmen (als Inhaber des Fischereirechts) und anschließend der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Fischereipachtvertrag
    • gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist

    Voraussetzungen

    • Schriftform Fischereipachtvertrag
    • Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
    • gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.

    Widerspruchsfristen

    Verfahrensablauf

    Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen

    Fristen

    14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung

    Bearbeitungsdauer

    Beanstandungsfrist: zwei Monate

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2021 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 25.09.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)