befristeter prüfungsfreier Fischereischein inkl. Verlängerung Genehmigung

    Fischerei Urlaubsfischereischein (Vierteljahresfischereischein in Thüringen) Erteilung und Verlängerung beantragen

    Sie möchten in Thüringen angeln, haben aber keinen Fischereischein und auch keine Fischerprüfung abgelegt? Dann haben Sie die Möglichkeit, ohne das Ablegen einer Fischerprüfung den Vierteljahresfischereischein zu erwerben und bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein (Fischereischeinpflicht). Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Gemeinde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung nicht erforderlich machen. In Thüringen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, ohne das vorherige Ablegen einer Fischerprüfung, den Vierteljahresfischereischein zu erwerben. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei mit der Handangel und kann in der Gemeinde erworben werden, in deren Zuständigkeitsbereich Sie angeln möchten.

    Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein zum Fischfang, der beim Fischereiberechtigten (Besitzer des Fischereirechtes) oder beim Pächter des Fischereiausübungsrechtes des Gewässers zu erwerben ist. Bitte erkundigen Sie sich vor Erwerb des Vierteljahresfischereischeines, ob für das Gewässer Erlaubnisscheine an Inhaber von Vierteljahresfischereischeinen ausgegeben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihren Vierteljahresfischereischein erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    07407 Rudolstadt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Breitscheidstraße 133
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Wichtiger Hinweis: Im Moment ist der Zugang im Gebäude Breitscheidstraße 133 mittels Aufzug nicht möglich (Stand 10/2024). Bitte wenden Sie sich bei Bedarf zwecks Absprache an die zuständige Stelle! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Kontakt

    Fax: +49 3672 486329

    Telefon Festnetz: +49 3672 486320

    E-Mail: buergerservice@rudolstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Rudolstadt

    Empfänger: Stadt Rudolstadt

    IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31

    BIC: GENODEF1RUJ

    Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • vollständig ausgefülltes Antragsformular

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Nach § 29 Abs. 2 Nr. 3 ThürFischG wird für die Beantragung eines Vierteljahresfischereischeines kein Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung benötigt.
    • Ein Vierteljahresfischereischein kann nur einmal pro Kalenderjahr erteilt werden. Seine Geltungsdauer kann nicht verlängert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Reglungen hierzu trifft die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreien Stadt.

    Verfahrensablauf

    Fischereischeine werden nach den von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Mustern von den Gemeinden ausgestellt. Der Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines - und so auch des Vierteljahresfischereischeines - ist deshalb bei der Gemeinde zu stellen,

    • in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat (gilt für Personen mit Wohnsitz in Thüringen) oder
    • in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben möchte (gilt für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Thüringen)

    Bearbeitungsdauer

    keine Regelung

    Kosten

    • Beim Erwerb des Vierteljahresfischereischeines sind eine Gebühr und die Fischereiabgabe zu entrichten.
    • Die Gebühr beträgt 10,00 € (§ 37 Abs. 1 Nr. 6 ThürFischAVO) und die Fischereiabgabe 15,00 € (§ 37 Abs. 2 Nr. 6. ThürFischAVO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    Fischereischein ohne Prüfung, Vierteljahresfischereischein, Touristenfischereischein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de