Ausländerjagdschein Erteilung

    Jagdschein Erteilung für Ausländer beantragen

    Wer als Nichtdeutscher oder Nichtdeutsche die Jagd ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Jagdschein für Ausländer.

    Beschreibung

    Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein vorweisen können (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).

    Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.

    Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).

    Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, können einen Jahresjagdschein oder einen Tagesjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes erhalten, wenn sie eine Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes oder eine als gleichwertig anerkannte Jägerprüfung bestanden haben (§26 Abs. 2 Thüringer Jagdgesetz).

    Ein Tagesjagdschein kann ihnen auch erteilt werden, wenn sie den Besitz eines gültigen ausländischen Jagdscheines nachweisen mit:

    1. einer von einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland erteilten Bestätigung, dass die ausländische Jagderlaubnis in der den Gesetzen des Landes entsprechenden Form ausgestellt worden (Legalisation) und die Erteilung von einer Bewährung abhängig ist,

    2. einer Übersetzung der Jagderlaubnis, sofern diese in einer fremden Sprache abgefasst ist, in die deutsche Sprache durch einen in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer.

    Zuständigkeit

    An die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03695 61-5999

    Telefon Festnetz: 03695 61-5901

    E-Mail: ordnung@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes;
    • oder einer als gleichwertig anerkannten Jägerprüfung;
    • oder einer von einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland erteilten Bestätigung, dass die ausländische Jagderlaubnis in der den Gesetzen des Landes entsprechenden Form ausgestellt worden (Legalisation) und die Erteilung von einer Bewährung abhängig ist und einer Übersetzung der Jagderlaubnis, sofern diese in einer fremden Sprache abgefasst ist, in die deutsche Sprache durch einen in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer
    • Personalausweis
    • Nachweis einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung
    • zwei Passbilder zum Erstantrag

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit
    • bestandene Jägerprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Jägerprüfung
    • jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung
    • Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung eines Jagdscheines für Ausländer wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller den Jagdschein.

    Fristen

    Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung ist u. a. abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    Die Erteilung eines Jagdscheines für Ausländer ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.

    • Ausländertagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage: 45,00 Euro; ermäßigt: 22,50 Euro
    • Ausländerjagdschein für 1 Jahr: 70,00 Euro; ermäßigt: 35,00 Euro
    • Ausländerjagdschein für 3 Jahre: 135,00 Euro; ermäßigt: 67,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jagd, Jagdschein, Jagdschein für Ausländer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de