Luftverkehr - Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
Sie möchten eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegen einander antreten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen müssen.
Beschreibung
Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und engmaschig kontrolliert werden. An die Zuverlässigkeit des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen.
Ohne unsere Erlaubnis darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden. Wir prüfen, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
Während der Veranstaltung kontrollieren wir die Einhaltung dieser Vorgaben.
Zuständigkeit
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung, Anlage 1 - Zeitlicher Ablauf des Flugprogramms
erforderliche Unterlagen
- Einwilligung des Flugplatzhalters (sofern nicht der Veranstalter zugleich Flugplatzhalter ist) oder bei sonstigen Geländen Nachweis des Benutzungsrechts
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
- eine Karte im Maßstab 1: 25 000 sowie
- ein Lageplan im Maßstab 1: 5 000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
- Ein Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
- Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
- Flugbetriebsanweisung des Veranstaltungsleiters (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
- Angaben zu den beteiligten Luftfahrzeugführern und auf Verlangen der Genehmigungsbehörde die Kopien der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer
- Vereinbarungen des Veranstalters
a) mit den Luftfahrern bzw. Luftfahrtunternehmen
b) mit sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
c) mit den Haftpflicht- und Unfallversicherern (jeweils nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
Nachweise über Zulassungen oder Erklärungen zum CAT-Betrieb, zum gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko oder über abgegebene Erklärungen zum spezialisierten Flugbetrieb 9. (jeweils nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
Der Antrag hat spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorzuliegen.
Kosten
Kostenrahmen von 50 € bis 10.300 € entsprechend der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.07.2021
Stichwörter
Luftfahrtveranstaltungen, Verkehr, Luftfahrtunternehmen, Luftverkehr