Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

    Luftverkehr - Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

    Sie möchten eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegen einander antreten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen müssen. 

    Beschreibung

    Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und engmaschig kontrolliert werden. An die Zuverlässigkeit des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen.

    Ohne unsere Erlaubnis darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden. Wir prüfen, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.

    Während der Veranstaltung kontrollieren wir die Einhaltung dieser Vorgaben.

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Referat 520 

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    Fax: 0361 57332-1462

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
    Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung, Anlage 1 - Zeitlicher Ablauf des Flugprogramms

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Zentgraf, Klemens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Einwilligung des Flugplatzhalters (sofern nicht der Veranstalter zugleich Flugplatzhalter ist) oder bei sonstigen Geländen Nachweis des Benutzungsrechts
    • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
    • eine Karte im Maßstab 1: 25 000 sowie
    • ein Lageplan im Maßstab 1: 5 000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
    • Ein Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
    • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
    • Flugbetriebsanweisung des Veranstaltungsleiters (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
    • Angaben zu den beteiligten Luftfahrzeugführern und auf Verlangen der Genehmigungsbehörde die Kopien der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer
    • Vereinbarungen des Veranstalters
      a) mit den Luftfahrern bzw. Luftfahrtunternehmen
      b) mit sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
      c) mit den Haftpflicht- und Unfallversicherern (jeweils nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)

    Nachweise über Zulassungen oder Erklärungen zum CAT-Betrieb, zum gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko oder über abgegebene Erklärungen zum spezialisierten Flugbetrieb 9. (jeweils nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Der Antrag hat spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorzuliegen.

    Kosten

    Kostenrahmen von 50 € bis 10.300 € entsprechend der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)