Bauen - Antrag auf Typenprüfung baulicher Anlagen mit derselben Ausführung
Prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, die in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, sind durch ein Prüfamt hinsichtlich ihrer Standsicherheit zu prüfen.
Beschreibung
Sollen bauliche Anlagen und tragende Konstruktionen auf Grundlage geltender Technischer Baubestimmungen an mehreren Orten in Deutschland, in gleicher Ausführung und beliebig oft errichtet oder verwendet werden, ist die Beantragung einer Typenprüfung oft eine effektive Verfahrensweise. Eine für jeden Anwendungsfall erneute Einzelprüfung der Standsicherheitsnachweise kann hierbei entfallen. Die für ein Vorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde hat für den Einzelfall nur noch die Übereinstimmung der Ausführung mit dem Prüfbericht und den Typenplänen festzustellen. Typenprüfungen sind in ganz Deutschland gültig.
zuständige Stelle
Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen sind ausschließlich den Prüfämtern für Standsicherheit vorbehalten. In Thüringen ist hierfür das Referat Bauaufsicht/Bautechnik im Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung sind die statischen Nachweise aller betrachteten Typen sowie die zur Darstellung der Berechnungsergebnisse angefertigten Typenpläne und Typenblätter vom Antragsteller in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Formulare
Der Antrag ist formlos unter Angabe des Antragsgegenstandes sowie unter Benennung des Erstellers der bautechnischen Unterlagen schriftlich einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung eines Typenprüfberichtes ist durch die Thüringer Bauordnung (ThürBO) sowie durch die Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) gegeben.
Verfahrensablauf
Insofern die eingereichten Unterlagen den bautechnischen Vorschriften - der Thüringer Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (ThürVVTB) oder den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen - entsprechen, wird vom Prüfamt ein Prüfbericht ausgestellt, der gegebenenfalls zusätzliche Angaben und Hinweise enthalten kann, die über den Inhalt der Typenpläne hinausgehen. Im Anschluss daran erhalten Sie ein Exemplar ihrer geprüften bautechnischen Unterlagen sowie den Prüfbericht nebst Anlagen (in der Regel sind das die für die Ausführung erforderlichen Typenpläne/-blätter) zurück.
Fristen
Der Typenprüfbericht kann für eine Geltungsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Innerhalb dieser Dauer kann die geprüfte Typenstatik beliebig oft verwendet werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Beantragung einer Verlängerung möglich. Insofern sich Technische Baubestimmungen innerhalb dieser Frist nicht geändert haben und seitens des Antragstellers keine individuellen Anpassungen der Type hinsichtlich deren Anwendung und Konstruktion vorgesehen sind, steht einer kurzfristigen Verlängerung um maximal fünf weitere Jahre in der Regel nichts entgegen.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Antrag vor Fristablauf erfolgt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer sowie die sich daraus ableitende Gebühr der Typenprüfung sind stark vom Umfang und der Qualität der eingereichten Unterlagen abhängig und damit pauschal nicht quantifizierbar. Im Grundsatz gilt: Sorgfältig vorbereitete Unterlagen machen spätere Korrekturen unnötig und vermindern so die für die Prüfung benötigte Zeit und somit auch die anfallende Prüfgebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle im Vorfeld getroffenen Absprachen können dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer der Prüfung und die sich daraus für Sie ergebende Gebühr zu reduzieren.
Typenpläne/-blätter sind so zu erstellen, dass sie die Konstruktion vollständig und übersichtlich beschreiben und als Grundlage für die Herstellung und Ausführung dienen. Hierbei müssen alle Maße, Materialien und Anwendungsbestimmungen in übersichtlicher und eindeutiger Weise so dargestellt werden, dass diese für den jeweiligen Einzelfall dem entsprechenden Typ zugeordnet werden können. Der geprüfte rechnerische Nachweis wird in der Regel bei der Anwendung der Konstruktion nicht mehr benötigt.
Für die Erstellung der Unterlagen empfehlen wir Tragwerksplaner zur beauftragen, die bereits über Erfahrungen mit Typenprüfungen verfügen.
Die Bemessung von Tragwerken bzw. Konstruktionen auf der Grundlage von Versuchen ist bei Typenprüfungen nicht zulässig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 19.08.2024