Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme Durchführung

    Bauen - Gebrauchsabnahme eines fliegenden Baus

    Die Aufstellung eines fliegenden Baus müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Das können zum Beispiel Fahrgeschäfte, Zelte und ähnliche bauliche Anlagen sein.

    Die Aufstellung des fliegenden Baus müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6500

    Fax: 03695 61-6599

    E-Mail: bauordnung.strassenbau@wartburgkreis.de

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen das Prüfbuch vorlegen. Das Prüfbuch wird für die Ausführungsgenehmigung von der erteilenden Behörde für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und kann auch erforderliche Auflagen enthalten. 

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare und weitere Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Verfahrensablauf

    • Die unteren Bauaufsichtsbehörde entscheidet anhand der erforderlichen Unterlagen über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.
    • Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  am 14.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2021

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Stichwörter

    technische Prüfung, Riesenrad, Bestuhlung auf Festen, Abnahme, Karussell, Zelte, Erlaubnis zum Aufstellen, Tribünen, Turm, Verkaufsstände, Fahrgeschäfte, aufstellen, Kletterwand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024