Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Behebung melden

    Als Bürger oder als Verwaltung können Sie eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an Straßen melden.

    Beschreibung

    Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 80 03 29

    99029 Erfurt

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 14

    99086 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 574153-270

    Telefon Festnetz: 0361 574153-140

    E-Mail: poststelle42@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Genauer Standort der Störung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Störung, evtl. Foto.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht vorhanden

    Verfahrensablauf

    Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße.

    Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

    Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

    Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Besichtigung und Aufnahme der Störung zwei Tage, Reparatur bis zu 2 Wochen, je nach Priorität.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

    Bund, Land, Kreis, Gemeinde

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrseinrichtungen Störungen melden, Verkehrseinrichtungen Besichtigung und Kontrolle, Verkehrszeichen Besichtigung und Kontrolle, Verkehrszeichen Störungen melden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de