Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Behebung melden
Als Bürger oder als Verwaltung können Sie eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an Straßen melden.
Beschreibung
Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Friedrichroda - Ordnungsverwaltung
Aktuelles
https://www.friedrichroda.info/rathaus/verwaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3623 330-127
Telefon Festnetz: +49 3623 330-129
Telefon Festnetz: +49 3623 330-128
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Weitere Informationen
Stichwörter
Bußgeld Ordnungswidrigkeit, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldebehörde, Meldestelle, Öffentliche Ordnung, Öffentliche Ordnung Fischerei Waffen Jagd Stausee Gewerbe Bußgeld Brandschutz Feuerwehr, Ordnungsamt, Ordnungsrecht Erlaubniswesen Fischerei Versammlung
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 80 03 29
99029 Erfurt
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Genauer Standort der Störung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Störung, evtl. Foto.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Besichtigung und Aufnahme der Störung zwei Tage, Reparatur bis zu 2 Wochen, je nach Priorität.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Bund, Land, Kreis, Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.05.2021
Stichwörter
Verkehrseinrichtungen Störungen melden, Verkehrszeichen Besichtigung und Kontrolle, Verkehrszeichen Störungen melden, Verkehrseinrichtungen Besichtigung und Kontrolle