Straßenschaden Beseitigung an Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie Schäden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.
Beschreibung
Sie melden einen Schaden an einer öffentlichen Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt.
Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Zuständigkeit
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und Landratsämter oder kreisfreie Städte je nach Baulast.
Ansprechpartner
Straßen-, Tief- und Ingenieurbau
Aktuelles
Der Fachbereich Straßen-, Tief- und Ingenieurbau ist für die Instandhaltung und Verwaltung der Kreisstraßen im Weimarer Land zuständig. Das Kreisstraßennetz umfasst 43 Kreisstraßen mit ca. 185 km Länge. Hier werden alle Baumaßnahmen, die Straßenunterhaltung und der Winterdienst auf Kreisstraßen  koordiniert sowie Anträge auf Straßensondernutzungen geprüft und genehmigt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-601
Fax: 03644 540-602
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 80 03 29
99029 Erfurt
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss bei dem Freistaat Thüringen oder bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße, bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur grundsätzlich bis zu 4 Wochen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Land, Kreis
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.05.2021