Straßenschaden Beseitigung an Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie Schäden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.
Beschreibung
Sie melden einen Schaden an einer öffentlichen Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt.
Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Zuständigkeit
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und Landratsämter oder kreisfreie Städte je nach Baulast.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Abteilung Straßenverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Am Fröhlichen Mann
98527 Suhl
Eigenbetrieb kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl Abteilung Straßenverwaltung
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 53 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus
Linie:- Bus: k.A.
Öffnungszeiten
Standort: Neues Rathaus und Gutenbergstraße 4 Montag 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Recyclinghof "Fröhlicher Mann" Montag geschlossen Dienstag 9:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr Freitag 9:00 - 17:00 Uhr Samstag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Friedhof Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036817 742408(MA Straßenverwaltung)
Fax: 03681 744-140
Telefon Festnetz: 03681 742416(Abt.-Leiter Straßenverwaltung)
E-Mail: strassenverwaltung@ebkds.de
Internet
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 45 "Region Südwest"
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1262
98537 Zella-Mehlis
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss bei dem Freistaat Thüringen oder bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße, bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur grundsätzlich bis zu 4 Wochen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Land, Kreis
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.05.2021
Stichwörter
Straßenschaden beseitigen, Straßenschaden melden, Straßenschaden Kontrolle