Straßenschaden Beseitigung an Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie Schäden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.
Beschreibung
Sie melden einen Schaden an einer öffentlichen Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt.
Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Zuständigkeit
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und Landratsämter oder kreisfreie Städte je nach Baulast.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice
Beschreibung
m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt.
Es werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, zu Inhalt und Umfang der Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern (Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter; Anliegerreinigung), zu Straßenreinigungsgebührenbescheiden und Widersprüchen beantwortet, Mitteilungen zur Änderung von Grundstückseigentümern oder Grundstücksdaten sowie Hinweise zu Reinigungsdefiziten im Anliegerbereich entgegen genommen.
Ebenso werden Auskünfte zu Standorten und Entleerungshäufigkeiten von Papierkörben im öffentlichen Straßenraum sowie an Haltestellen der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH erteilt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 838-4730
Fax: 0365 838-4705
Internet
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 62
07501 Gera
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss bei dem Freistaat Thüringen oder bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße, bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur grundsätzlich bis zu 4 Wochen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Land, Kreis
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.05.2021
Stichwörter
Straßenschaden beseitigen, Straßenschaden melden, Straßenschaden Kontrolle