Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Straßenschaden zur Beseitigung an Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden

    Als Bürger oder als Verwaltung können Sie Schäden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden

    Beschreibung

    Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.

    Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

    Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle.

    Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Landratsämter oder kreisfreie Städte je nach Baulast

    Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: 

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 80 03 29

    99029 Erfurt

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 14

    99086 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 574153-270

    Telefon Festnetz: 0361 574153-140

    E-Mail: poststelle42@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Baulast für die betroffene Straße muss bei dem Freistaat Thüringen oder bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten liegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht vorhanden

    Verfahrensablauf

    Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße, bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.

    Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

    Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt.

    Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

    Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur grundsätzlich bis zu 4 Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

    Land, Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schaden melden, Schaden erfassen, Schaden Kontrolle, Straßenschaden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de