Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
Als Bürger/Verwaltung können Sie Schäden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.
Beschreibung
Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Köstritz - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Köstritz
Linie:- Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)
- Haltestelle: Am Schloßpark
Linien:- Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
- Bus: RVG Gera/Land
- Haltestelle: Julius-Sturm-Platz
Linien:- Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
- Bus: RVG Gera/Land
- Haltestelle: Heinrich-Schütz-Haus
Linien:- Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
- Bus: RVG Gera/Land
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Behindertentoilette vorhanden
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 62
07501 Gera
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße, bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Bund, Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.05.2021
Stichwörter
Risse, Mängel, Schaden, Schlagloch, Straße, Setzungen