Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Als Bürger/Verwaltung können Sie Schäden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.  

    Beschreibung

    Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

    Ansprechpartner

    Straßen-, Tief- und Ingenieurbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-601

    Fax: 03644 540-602

    E-Mail: post.bauamt@weimarerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 80 03 29

    99029 Erfurt

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 14

    99086 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 574153-270

    Telefon Festnetz: 0361 574153-140

    E-Mail: poststelle42@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

    Rechtsbehelf

    nicht vorhanden

    Verfahrensablauf

    Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße, bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg.

    Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

    Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

     Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

    Bund, Gemeinde

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straße, Mängel, Schlagloch, Setzungen, Schaden, Risse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English