Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen zur Beseitigung melden
Als Bürger/Verwaltung können Sie eine Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen melden.
Beschreibung
Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Zuständigkeit
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Köstritz - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
Gebühren: nein
Am Schloßpark
Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
Bus: RVG Gera/Land
Bad Köstritz
Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)
Heinrich-Schütz-Haus
Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
Bus: RVG Gera/Land
Julius-Sturm-Platz
Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
Bus: RVG Gera/Land
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag          geschlossen Dienstag       09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch       geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr  Freitag          geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Behindertentoilette vorhanden
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 62
07501 Gera
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Genauer Standort der Verunreinigung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung der Verunreinigung, evtl. Foto.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Durchführung durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Besichtigung und Aufnahme der Verunreinigung 1 Woche, Reinigung bis zu 2 Wochen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Bund, Land, Kreis, Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.05.2021