Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen zur Beseitigung melden
Als Bürger/Verwaltung können Sie eine Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen melden.
Beschreibung
Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Zuständigkeit
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.
Ansprechpartner
Straßen-, Tief- und Ingenieurbau
Aktuelles
Der Fachbereich Straßen-, Tief- und Ingenieurbau ist für die Instandhaltung und Verwaltung der Kreisstraßen im Weimarer Land zuständig. Das Kreisstraßennetz umfasst 43 Kreisstraßen mit ca. 185 km Länge. Hier werden alle Baumaßnahmen, die Straßenunterhaltung und der Winterdienst auf Kreisstraßen  koordiniert sowie Anträge auf Straßensondernutzungen geprüft und genehmigt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-601
Fax: 03644 540-602
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 80 03 29
99029 Erfurt
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Genauer Standort der Verunreinigung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung der Verunreinigung, evtl. Foto.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Durchführung durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Besichtigung und Aufnahme der Verunreinigung 1 Woche, Reinigung bis zu 2 Wochen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Bund, Land, Kreis, Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.05.2021