Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen zur Beseitigung melden

    Als Bürger/Verwaltung können Sie eine Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen melden.

    Beschreibung

    Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 45 "Region Südwest"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1262

    98537 Zella-Mehlis

    Hausanschrift

    Am Köhlersgehäu 6

    98544 Zella-Mehlis

    Kontakt

    Fax: 0361 574177-100

    Telefon Festnetz: 0361 574177-0

    E-Mail: poststelle45@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Genauer Standort der Verunreinigung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung der Verunreinigung, evtl. Foto.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht vorhanden

    Verfahrensablauf

    Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung.

    Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

    Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab. 

    Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Durchführung durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Besichtigung und Aufnahme der Verunreinigung 1 Woche, Reinigung bis zu 2 Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

    Bund, Land, Kreis, Gemeinde

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Straßengraben, Gosse, Straßeneinlauf, Verschmutzung, Straße, Schacht, Verunreinigung, Durchlass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de