Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für Ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung mit Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken. Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung ist der Nachweis des berechtigten Interesses erforderlich.
Sie benötigen geeignete Kaufpreise, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln? Stellen Sie dazu einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Beschreibung
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung ist eine Datenbank und enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken inkl. zugehöriger preis- und wertbestimmender Merkmale.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse vor allem von den beurkundenden Stellen (z. B. Notare) Grundstückskauf- und -tauschverträge und werten diese aus.
Aus der Kaufpreissammlung können u. a. Vergleichspreise bestimmt werden, die zur Ermittlung von Vergleichswerten im Vergleichswertverfahren herangezogen werden.
Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Gutachterausschüsse der Länder und deren Geschäftsstellen.
Im Freistaat Thüringen gibt es 9 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zugeordnet und jeweils für mehrere Landkreise zuständig sind (siehe auch nachfolgender Link).
Ansprechpartner
Stadt Königsee
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Saalfeld
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Besucherparkplatz (Anfahrt über Sonneberger Str., Höhe Haus-Nr. 14)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Besucherparkplatz (Albrecht-Dürer-Str.)
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Öffentliche Parkplätze in der Sonneberger Straße
Albrecht-Dürer-Straße, Saalfeld (Saale)
Bus: Linie 545, 546, 547, 554, 944
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Ein rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf dem Innenhof (Anfahrt über Sonneberger Str., Höhe Haus-Nr. 14). Bitte beachten Sie, dass lediglich die Auskunft und das Behinderten-WC rollstuhlgerecht erreichbar sind.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
(Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg)
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Legitimation (Berechtigung zur Antragstellung)
- ggf. Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (s. Download Formulare)
Formulare
- Formulare: möglich, je nach Gutachterausschuss
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zur Beantragung einer stehen die folgenden Formulare zum Download bereit. Die PDF-Dokumente können sowohl digital als auch analog ausgefüllt und mit Unterschrift an die zuständige Stelle gesendet werden.
Voraussetzungen
Beantragung der Leistung nur für Personen oder Stellen mit berechtigtem Interesse bzw. Antragsberechtigung vorgesehen, siehe hierzu jeweilige Festlegungen in der Thüringer Gutachterausschussverordnung. Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Leistungen können beantragt von:
- Behörden
- sonstigen öffentliche Stellen
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Grundstückswertermittlung und Immobilienbewertung
- Sachverständige für Grundstückswertermittlung und Immobilienbewertung, die von einer international anerkannten Personalzertifizierungsstelle nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind
- Personen, die ein berechtigtes Interesse im Einzelfall darlegen, z. B. aus folgenden Gründen:
-
- Verkehrswertermittlung
- Verkauf/Kauf
- Zwangsversteigerung
- Enteignungsteuerliche Gründe
- Nachlassregelung
- Beleihung
- Vermögensauseinandersetzung
Rechtsgrundlage(n)
Die Thüringer Gutachterausschussverordnung (ThürGAVO), die dazugehörige Kostenordnung (ThürVwKostOGA), das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) und andere relevante Gesetze des Freistaates Thüringen, sowie bundesrechtliche Vorgaben (z. B. BauGB).
Rechtsbehelf
Da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung schriftlich. Bei Vorliegen geeigneter Kauffälle erhalten Sie die beantragte Kaufpreisauskunft in anonymisierter Form ohne Angabe von Eigentümern oder anderen personenbezogenen Daten:
- Antragstellung:
- Formular digital oder analog ausfüllen und ausdrucken
- mit Unterschrift und Nachweis über berechtigtes Interesse oder Zertifikat an zuständige Geschäftsstelle
- Prüfung der Unterlagen:
Prüfung der vorliegenden Daten und ggf. telefonische Rücksprache mit Antragsteller
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung
prinzipiell Erstellung einer xlsx-Datei mit Passwortschutz und Versendung per Mai
(alternativ Druckfassung)
- Erstellung der Kostenentscheidung
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 - 4 Wochen.
Kosten
Kostentyp: variabel
- grundstücksbezogene Auskünfte (nicht anonymisiert):
bis zu fünfzehn Kauffälle 150 € / für jeden weiteren Kauffall 7,50 €
- nicht grundstücksbezogene Auskünfte (anonymisiert):
bis zu fünfzehn Kauffälle 75 € / für jeden weiteren Kauffall 3,75 €
- Negativauskunft (keine vorhanden) 45 €
- Auswertungen:
- je Antrag 120 bis 6000 €
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist keine Aussage über die Verwendbarkeit der Daten im Einzelfall verbunden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TLBG – R 2.3 am 26.06.2024