Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für Ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung mit Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken. Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung ist der Nachweis des berechtigten Interesses erforderlich.

    Sie benötigen geeignete Kaufpreise, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln? Stellen Sie dazu einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

    Beschreibung

    Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung ist eine Datenbank und enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken inkl. zugehöriger preis- und wertbestimmender Merkmale.

    Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse vor allem von den beurkundenden Stellen (z. B. Notare) Grundstückskauf- und -tauschverträge und werten diese aus.

    Aus der Kaufpreissammlung können u. a. Vergleichspreise bestimmt werden, die zur Ermittlung von Vergleichswerten im Vergleichswertverfahren herangezogen werden.

    Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Gutachterausschüsse der Länder und deren Geschäftsstellen.

    Im Freistaat Thüringen gibt es 9 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zugeordnet und jeweils für mehrere Landkreise zuständig sind (siehe auch nachfolgender Link).

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Saalfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Dürer-Straße 3

    07318 Saalfeld/Saale

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Ein rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf dem Innenhof (Anfahrt über Sonneberger Str., Höhe Haus-Nr. 14). Bitte beachten Sie, dass lediglich die Auskunft und das Behinderten-WC rollstuhlgerecht erreichbar sind.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574168-333

    Fax: 0361 574168-399

    E-Mail: gutachter.saalfeld@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    (Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg)

    Version

    Technisch erstellt am 14.09.2006

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Legitimation (Berechtigung zur Antragstellung)
    • ggf. Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (s. Download-Formulare über nachfolgenden Link)

    Formulare

    • Formulare: möglich, je nach Gutachterausschuss
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Zur Beantragung stehen die Formulare auf nachfolgender Internet-Seite zum Download bereit. Die PDF-Dokumente können sowohl digital als auch analog ausgefüllt und mit Unterschrift an die zuständige Stelle gesendet werden.

    Voraussetzungen

    Beantragung der Leistung nur für Personen oder Stellen mit berechtigtem Interesse bzw. Antragsberechtigung vorgesehen, siehe hierzu jeweilige Festlegungen in der Thüringer Gutachterausschussverordnung. Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

    Leistungen können beantragt von:

    • Behörden,
    • sonstigen öffentliche Stellen,
    • öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung und Immobilienbewertungm
    • Sachverständigen für Grundstückswertermittlung und Immobilienbewertung, die von einer international anerkannten Personalzertifizierungsstelle nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind und
    • Personen, die ein berechtigtes Interesse im Einzelfall darlegen, z. B. aus folgenden Gründen:
      • Verkehrswertermittlung
      • Verkauf/Kauf
      • Zwangsversteigerung
      • enteignungsteuerliche Gründe
      • Nachlassregelung
      • Beleihung
      • Vermögensauseinandersetzung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung schriftlich. Bei Vorliegen geeigneter Kauffälle erhalten Sie die beantragte Kaufpreisauskunft in anonymisierter Form ohne Angabe von Eigentümern oder anderen personenbezogenen Daten:

    1. Antragstellung:
      • Formular digital oder analog ausfüllen und ausdrucken
      • mit Unterschrift und Nachweis über berechtigtes Interesse oder Zertifikat an zuständige Geschäftsstelle
    2. Prüfung der Unterlagen:

    Prüfung der vorliegenden Daten und ggf. telefonische Rücksprache mit Antragsteller

    1. Auskunft aus der Kaufpreissammlung:

    prinzipiell Erstellung einer xlsx-Datei mit Passwortschutz und Versendung per E-Mail

    (alternativ Druckfassung)

    1.  Erstellung der Kostenentscheidung

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 Woche bis 4 Wochen.

    Kosten

    • grundstücksbezogene Auskünfte (nicht anonymisiert):

    bis zu fünfzehn Kauffälle 150 € / für jeden weiteren Kauffall 7,50 €

    • nicht grundstücksbezogene Auskünfte (anonymisiert):

    bis zu fünfzehn Kauffälle 75 € / für jeden weiteren Kauffall 3,75 €

    • Negativauskunft (keine vorhanden) 45 €
    • Auswertungen:
      • je Antrag 120 bis 6000 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist keine Aussage über die Verwendbarkeit der Daten im Einzelfall verbunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) am 26.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2021

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Stichwörter

    Datenschutz, Auskunft, Tauschverträge, Wertermittlung, Eigentum, Erbbaurecht, Kaufpreis, Grundstück, Immobilienwert, Gutachterausschuss, Haus, Vergleichswertverfahren, Immobilienmarkt, Baugesetzbuch, Verkehrswert, berechtigtes Interesse, Vergleichspreise, Kaufverträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024