• Rosenthal am Rennsteig (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung

Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel amtlich anerkennen lassen

Wenn Sie eine nicht amtliche Versuchseinrichtung, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet wird, amtlich anerkennen lassen möchten, können Sie dies per Antrag tun.

Beschreibung

Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen

Hinweise für Thüringen: amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen

Zuständigkeit

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen

Hinweise für Thüringen: amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

Adresse

Hausanschrift

Kühnhäuser Str. 101

99090 Erfurt

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 361 574198-000

Fax: +49 361 574198-140

E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 23.10.2019

Technisch geändert am 11.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Formulare

  • Antrag ist nicht formgebunden
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

Voraussetzungen

Die Anerkennung wird Ihnen erteilt, wenn

  • eine ständige Versuchsleiterin oder ein ständiger Versuchsleiter beschäftigt ist, die oder der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,
  • eine geeignete Stellvertreterin oder Stellvertreter für die Versuchsleiterin beziehungsweise den Versuchsleiter benannt ist,
  • eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeitender beschäftigt ist,
  • für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete
    • Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,
    • Labor- und Freilandausrüstungen,
    • Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und
  • soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern zur Verfügung stehen,
  • die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,
  • eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und
  • alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können einen formlosen Antrag schriftlich unter Beifügung aller Unterlagen stellen.

  • Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen.
  • Im Anschluss wird die Versuchseinrichtung geprüft und die Ergebnisse protokolliert.
  • Gegebenenfalls werden Ihnen Auflagen erteilt oder Unterlagen nachträglich von Ihnen gefordert.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Anerkennung für fünf Jahre erteilt. Der Versuchseinrichtung wird eine Anerkennungsbescheinigung ausgestellt. 
 

Fristen

Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung bzw. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Monate

Kosten

kostendeckende Gebühr anhand des Zeitaufwandes berechnet

Hinweise für Thüringen: amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

kostendeckende Gebühr anhand des Zeitaufwandes berechnet

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 3 07.01.2021 am 12.07.2023

Hinweise für Thüringen: amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 3 ; 07.01.2021 am 07.01.2021

Version

Technisch erstellt am 19.04.2021

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Versuchseinrichtung Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, amtlich anerkannte Einrichtung, Pflanzenschutz, Versuchseinrichtung, Gute Experimentelle Praxis (GEP), Pflanzenschutzmittel Anerkennung, Pflanzen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024