Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Erteilung

    Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau - Anerkennung beantragen

    Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht.

    Beschreibung

    Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.

    Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine Beurteilung von Baugrundgutachten und einen schriftlichen Kenntnisnachweis beinhaltet.

    Zuständigkeit

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat 21 - Baurecht

    Ansprechpartner

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 21 - Baurecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Seelenbinder-Straße 8

    99096 Erfurt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

    Internet

    Stichwörter

    TMIL

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2020 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 29.09.2022 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
    • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
    • Angaben zur eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigkeit sowie über Beteiligungen an Gesellschaften oder Unternehmen
    • Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen im Erd- und Grundbau
    • Verzeichnis aller in den letzten 2 Jahren vor Beantragung erstellten Baugrundgutachten, davon 10 mit überdurchschnittlichen Anforderungen sowie 2 komplette Gutachten zu erd- und grundbauspezifischen Themen

    Formulare

    nein, erfolgt formlos.

    Voraussetzungen

    • Abschluss eines Ingenieurstudiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Ingenieurgeologie an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung
    • mindestens neunjährige Tätigkeit als Ingenieur im Bauwesen, davon mindestens drei Jahre im Erd- und Grundbau bei der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen
    • Nachweis der besonderen Fachkunde im Erd- und Grundbau (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)
    • keine Beteiligung an einem Unternehmen der Bauwirtschaft oder an einem Bohrunternehmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Fristen

    Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden aller 1 – 2 Jahre statt.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Prüfungstermin der fachbegutachtenden Stelle

    Kosten

    200 – 300 € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Internetseite des TMIL finden Sie die Liste der Thüringer Prüfsachverständigen und weitere Informationen.

    Unterstützende Institutionen

    Fachbegutachtende Stelle ist die Bundesingenieurkammer Berlin.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  am 09.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2021 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)