• Hilbersdorf (Landkreis Greiz, Thüringen)
Beförderungsentgelte und -bedingungen Genehmigung

Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr beantragen

Die Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr muss beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft beantragt werden.

Beschreibung

Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, im Schienenpersonennahverkehr Tarife aufzustellen. Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, ohne deren vorherige Genehmigung die Eisenbahnverkehrsdienste nicht erbracht werden dürfen. Tarife müssen die Entgelte oder alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden.

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Verkehrs- und Tarifverbünde mit Sitz in Thüringen stellen einen Tarifantrag für die Beförderungsbedingungen oder deren Änderung beim Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, über den binnen 6 Wochen befunden wird.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Referat 42 - Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr.

Ansprechpartner

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 42 - Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenpersonenfernverkehr

Adresse

Hausanschrift

Werner-Seelenbinder-Straße 8

99096 Erfurt

Internet

Stichwörter

TMDI

Version

Technisch erstellt am 12.05.2021

Technisch geändert am 18.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

Antrag mit den Beförderungsbedingungen bzw. deren Änderung

Formulare

Schriftlicher Antrag (per E-Mail oder postalisch)

Voraussetzungen

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. der Verkehrs- oder Tarifverbund muss seinen Sitz in Thüringen haben.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Weimar. 

Verfahrensablauf

Es wird formlos  Antrag auf Genehmigung der Beförderungbedingungen bzw. auf Genehmigung der Änderung der Beförderungsbedingungen eingereicht. Sofern hierbei von den Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung oder von Vereinbarungen oder Auferlegungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in der jeweils geltenden Fassung abgewichen werden soll, ist darauf besonders hinzuweisen. Der Antrag wird nun daraufhin geprüft, ob der Tarif einen nach Artikel 3 Absatz 2 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgesetzten Höchsttarif übersteigt und die Beörderungsbedingungen mit dem geltenden Recht in Einklang steht.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 6 Wochen.

Kosten

50 Euro bis 500 Euro in Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem Antragsteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang seines Antrages eine vom Antrag abweichende Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugeht.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  am 09.09.2021

Version

Technisch erstellt am 06.04.2021

Technisch geändert am 18.12.2024

Stichwörter

Personenbeförderung, Genehmigung der Beförderungsbedingungen, Beförderungsleistung, Schienenpersonennahverkehr Tarife, Beförderungsentgelte, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahn-Verkehrsordnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024