Beförderungsentgelte und -bedingungen Genehmigung

    Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr beantragen

    Die Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr muss beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft beantragt werden.

    Beschreibung

    Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, im Schienenpersonennahverkehr Tarife aufzustellen. Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, ohne deren vorherige Genehmigung die Eisenbahnverkehrsdienste nicht erbracht werden dürfen. Tarife müssen die Entgelte oder alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden.

    Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Verkehrs- und Tarifverbünde mit Sitz in Thüringen stellen einen Tarifantrag für die Beförderungsbedingungen oder deren Änderung beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, über den binnen 6 Wochen befunden wird.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 42 - Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Seelenbinder-Straße 8

    99096 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 5741110000(Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft)

    E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TMIL

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag mit den Beförderungsbedingungen bzw. deren Änderung

    Formulare

    Schriftlicher Antrag (per E-Mail oder postalisch)

    Voraussetzungen

    Das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. der Verkehrs- oder Tarifverbund muss seinen Sitz in Thüringen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Weimar. 

    Verfahrensablauf

    Es wird formlos  Antrag auf Genehmigung der Beförderungbedingungen bzw. auf Genehmigung der Änderung der Beförderungsbedingungen eingereicht. Sofern hierbei von den Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung oder von Vereinbarungen oder Auferlegungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in der jeweils geltenden Fassung abgewichen werden soll, ist darauf besonders hinzuweisen. Der Antrag wird nun daraufhin geprüft, ob der Tarif einen nach Artikel 3 Absatz 2 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgesetzten Höchsttarif übersteigt und die Beörderungsbedingungen mit dem geltenden Recht in Einklang steht.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 6 Wochen.

    Kosten

    50 Euro bis 500 Euro in Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem Antragsteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang seines Antrages eine vom Antrag abweichende Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugeht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Beförderungsentgelte, Genehmigung der Beförderungsbedingungen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahn-Verkehrsordnung, Beförderungsleistung, Schienenpersonennahverkehr Tarife

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de