Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr beantragen
Die Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr muss beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft beantragt werden.
Beschreibung
Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, im Schienenpersonennahverkehr Tarife aufzustellen. Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, ohne deren vorherige Genehmigung die Eisenbahnverkehrsdienste nicht erbracht werden dürfen. Tarife müssen die Entgelte oder alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden.
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Verkehrs- und Tarifverbünde mit Sitz in Thüringen stellen einen Tarifantrag für die Beförderungsbedingungen oder deren Änderung beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, über den binnen 6 Wochen befunden wird.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 42 - Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361 5741110000(Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft)
E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de
Internet
Stichwörter
TMIL
erforderliche Unterlagen
Antrag mit den Beförderungsbedingungen bzw. deren Änderung
Formulare
Schriftlicher Antrag (per E-Mail oder postalisch)
Voraussetzungen
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. der Verkehrs- oder Tarifverbund muss seinen Sitz in Thüringen haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Weimar.
Verfahrensablauf
Es wird formlos Antrag auf Genehmigung der Beförderungbedingungen bzw. auf Genehmigung der Änderung der Beförderungsbedingungen eingereicht. Sofern hierbei von den Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung oder von Vereinbarungen oder Auferlegungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in der jeweils geltenden Fassung abgewichen werden soll, ist darauf besonders hinzuweisen. Der Antrag wird nun daraufhin geprüft, ob der Tarif einen nach Artikel 3 Absatz 2 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgesetzten Höchsttarif übersteigt und die Beörderungsbedingungen mit dem geltenden Recht in Einklang steht.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 6 Wochen.
Kosten
50 Euro bis 500 Euro in Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem Antragsteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang seines Antrages eine vom Antrag abweichende Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugeht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.09.2021
Stichwörter
Personenbeförderung, Beförderungsentgelte, Genehmigung der Beförderungsbedingungen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahn-Verkehrsordnung, Beförderungsleistung, Schienenpersonennahverkehr Tarife