Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen
Sie möchten einen Kahlschlag durchführen?
Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Beschreibung
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.
Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Zuständigkeit
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags
Grundbuchauszug
Voraussetzungen
Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags mit Nachweis des Eigentums,
es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
Genehmigungsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.
Verfahrensablauf
1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis
2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)
3. Genehmigung/ Versagung des Kahlschlages
4. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Verwaltungskosten
je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts am 29.06.2023
Stichwörter
Kahlschlagfläche, Bäume, Thüringer Waldgesetz, Kahlschläge, Waldbau, Waldnutzung, Waldbäume, Kahlschlag