Straßenschaden Beseitigung

    Straßenschaden zur Beseitigung melden

    Als Bürger/Verwaltung möchten Sie Schäden an Straßen melden.

    Beschreibung

    Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast

    Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: 

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 62

    07501 Gera

    Hausanschrift

    Hainstraße 19

    07545 Gera

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574181-0

    Fax: 0361 574181-423

    E-Mail: poststelle44@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto

    Formulare

    Keine


    -    Onlineverfahren möglich: in Vorbereitung.

    Voraussetzungen

    Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

    Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
    Bund, Land, Kreis, Gemeinden

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 24.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Mängel, Risse, Schlagloch, Setzungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de