Straßenschaden zur Beseitigung melden
Als Bürger/Verwaltung möchten Sie Schäden an Straßen melden.
Beschreibung
Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast
Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
Anzahl: 25 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kornmarkt
Linien:- Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10
- Bus: Linie F
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.
Postanschrift
Markt 1
99734 Nordhausen
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 696-9217
Fax: 03631 696-865(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)
E-Mail: tiefbau@nordhausen.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Nordhausen
Empfänger: Stadt Nordhausen
IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 43 "Region Nord"
Adresse
Postfachadresse
Postfach 171
37321 Leinefelde-Worbis
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto
Formulare
Keine
- Onlineverfahren möglich: in Vorbereitung.
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorhanden.
Verfahrensablauf
Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Bund, Land, Kreis, Gemeinden
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 24.03.2021
Stichwörter
Risse, Schlagloch, Setzungen, Mängel