eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Sie ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. das Lichtbild, die Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z.B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht. Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden. Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Zuständigkeit
Im Freistaat Thüringen sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ist die Person nicht meldepflichtig, ist die eID-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021), dann wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Ansprechpartner
Für Schwallungen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
- wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 2 bis 2a Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
- § 1 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 2 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 3 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 4 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 5 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 6 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 7 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 8 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-Government-Gesetzes
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die eID-Karte kann bei der jeweils zuständigen Gemeinde mit einem förmlichen Antrag beantragt werden.
Zur Prüfung der Identität muss der /die eID-Karten-Bewerber/in grundsätzlich persönlich bei der eID-Karte-Behörde erscheinen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Aus produktionstechnischen Gründen kann die Produktionszeit zwischen vier und mehreren Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich zur aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei der zuständigen eID-Karte-Behörde
Kosten
- Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand des PIN-Briefs ins Ausland: Erstattung der Auslagen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 04.11.2021