Anzeige des Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken Entgegennahme

    NiSV-Anzeige des Betriebes für Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Einsatz

    Wer aus nichtmedizinischen Gründen Menschen mit nichtionisierenden Strahlen behandelt, also z.B. mit Laser- oder Magnetfeldgeräten, mit intensivem Licht, Elektrostimulation oder Ultraschall, muss das der zuständigen Behörde grundsätzlich vorher anzeigen

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde hat die Anzeige der Inbetriebnahme bzw. den Betrieb vorhandener Anlagen vor dem 31.12.2020, entgegenzunehmen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung in Suhl.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl NiSV

    Adresse

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Lieferanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 4

    98527 Suhl

    Parkplatz: Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 57-3814207

    E-Mail: NiSV@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige des Betriebes nichtionisierender Strahlungsquellen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Einsatzzwecke - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 14.09.2021 (von: Meyer, Verena)

    Technisch geändert am 19.12.2024 (von: Kirchner, Stefanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Neben der Anzeige ist für Anwendungen bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird (Laser, Hochfre-quenz, Ultraschall) sowie bei Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems am Menschen ein Nachweis über die Verpflichtung einer approbierten Ärztin bzw. eines approbierten Arztes mit ent-sprechender ärztlicher Weiterbildung nötig.
    Bei Anwendung von Magnetresonanztomographen – MRT ist ein Nachweis einzureichen, dass die anwendende Person, eine Ärztin oder ein Arzt, mit einer der sachgerechten Bedienung von MRT dienenden Fachkunde ist.
     

    Formulare

    • Der Antrag kann formlos gestellt werden.
    • Eine elektronische Einreichung der Unterlagen ist möglich.

    Voraussetzungen

    Für Anwendungen bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird (Laser, Hochfrequenz, Ultraschall) so-wie bei Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems am Menschen gilt ab 31.12.2020, dass nur approbierte Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung diese durchführen dürfen.
    Magnetresonanztomographen - MRT dürfen ab 31.12.2020 nur unter Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit einer der sachgerechten Bedienung von MRT dienenden Fachkunde angewendet werden.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Beim Erwerb von Anlagen ab dem 31.12.2020 ist die Anzeige spä-testens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme zu erstatten.
    • Der Betreiber der Anlage hat Angaben zu Identität des Betreibers bzw. der Firma, der Anschrift der Betriebsstätte und Angaben zur Identifikation der Anlage/n oder Kombinationsgerätes sowie der Art der Anwendung/en zu machen.
    • Je Anlage/n sind die anwendenden Person/en zu benennen.
    • Ab dem 31.12.2022 gilt die Nachweispflicht der Fachkunde der anwendenden Person/en. Diese Nachweise sind dann der Anzeige beizufügen.

    Fristen

    Beim Erwerb von Anlagen ab dem 31.12.2020 ist die Anzeige spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme zu erstatten.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachtung der Vorgaben zu allgemeinen Anforderungen an den Betrieb der Anlage/n sowie der Dokumentationspflichten.

    Bei Unterlassen der Anzeige oder falscher Angaben in der Anzeige ggf. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Es gibt folgende Hinweise:     
    Beachtung der Vorgaben zu allgemeinen Anforderungen an den Betrieb der Anlage/n sowie der Dokumentationspflichten.
    Bei Unterlassen der Anzeige oder falscher Angaben in der Anzeige ggf. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) am 19.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2020 (von: Uhlich, Ina)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)