NiSV-Anzeige des Betriebes für Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Einsatz
Wer aus nichtmedizinischen Gründen Menschen mit nichtionisierenden Strahlen behandelt, also z.B. mit Laser- oder Magnetfeldgeräten, mit intensivem Licht, Elektrostimulation oder Ultraschall, muss das der zuständigen Behörde grundsätzlich vorher anzeigen
Beschreibung
Die zuständige Behörde hat die Anzeige der Inbetriebnahme bzw. den Betrieb vorhandener Anlagen vor dem 31.12.2020, entgegenzunehmen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung in Suhl.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl NiSV
Adresse
Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Lieferanschrift
Parkplatz: Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Anzeige des Betriebes nichtionisierender Strahlungsquellen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Einsatzzwecke - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Neben der Anzeige ist für Anwendungen bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird (Laser, Hochfre-quenz, Ultraschall) sowie bei Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems am Menschen ein Nachweis über die Verpflichtung einer approbierten Ärztin bzw. eines approbierten Arztes mit ent-sprechender ärztlicher Weiterbildung nötig.
Bei Anwendung von Magnetresonanztomographen – MRT ist ein Nachweis einzureichen, dass die anwendende Person, eine Ärztin oder ein Arzt, mit einer der sachgerechten Bedienung von MRT dienenden Fachkunde ist.
Formulare
- Der Antrag kann formlos gestellt werden.
- Eine elektronische Einreichung der Unterlagen ist möglich.
Voraussetzungen
Für Anwendungen bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird (Laser, Hochfrequenz, Ultraschall) so-wie bei Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems am Menschen gilt ab 31.12.2020, dass nur approbierte Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung diese durchführen dürfen.
Magnetresonanztomographen - MRT dürfen ab 31.12.2020 nur unter Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit einer der sachgerechten Bedienung von MRT dienenden Fachkunde angewendet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Beim Erwerb von Anlagen ab dem 31.12.2020 ist die Anzeige spä-testens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme zu erstatten.
- Der Betreiber der Anlage hat Angaben zu Identität des Betreibers bzw. der Firma, der Anschrift der Betriebsstätte und Angaben zur Identifikation der Anlage/n oder Kombinationsgerätes sowie der Art der Anwendung/en zu machen.
- Je Anlage/n sind die anwendenden Person/en zu benennen.
- Ab dem 31.12.2022 gilt die Nachweispflicht der Fachkunde der anwendenden Person/en. Diese Nachweise sind dann der Anzeige beizufügen.
Fristen
Beim Erwerb von Anlagen ab dem 31.12.2020 ist die Anzeige spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme zu erstatten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Beachtung der Vorgaben zu allgemeinen Anforderungen an den Betrieb der Anlage/n sowie der Dokumentationspflichten.
Bei Unterlassen der Anzeige oder falscher Angaben in der Anzeige ggf. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Es gibt folgende Hinweise:
Beachtung der Vorgaben zu allgemeinen Anforderungen an den Betrieb der Anlage/n sowie der Dokumentationspflichten.
Bei Unterlassen der Anzeige oder falscher Angaben in der Anzeige ggf. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) am 19.06.2024