Online-Ausweis aktivieren
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen. Ab wann Sie den Online-Ausweis einfach selbst aktivieren lassen können, wird auf www.personalausweisportal.de bekannt gegeben.
Beschreibung
Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie entweder
- den elektronischen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (aktuell noch in einer ersten Beta-Version) nutzen oder
- sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
Mithilfe des PIN-Rücksetzsdienstes können Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Da eID-Karten stets erst ab 16 Jahren mit eigeschaltetem Online-Ausweis beantragt werden können, gibt es diesen Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis, den auch noch nicht ausweispflichtige Personen, allerdings ohne aktivierten Online-Ausweis, besitzen können oder der ggf. vor dem 15.07.2017 aufgrund der damaligen Wahlmöglichkeit mit deaktivierter eID-Funktion ausgegeben wurde. Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst stellt ein zusätzliches Angebot dar; die Möglichkeit, den Online-Ausweis in der Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde aktivieren oder dort eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.
Hinweise für Thüringen: elektronischer Identitätsnachweis
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der / die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein oder aus.
Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.
Die elektronisch im Personalausweis gespeicherten Daten werden nur dann übermittelt, wenn
- ein Diensteanbieter ein gültiges Berechtigungszertifikat besitzt und
- der / die Bürger/in vorab der Übergabe der persönlichen Daten mit der Eingabe einer Geheimnummer (PIN) zustimmt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Hinweise für Thüringen: elektronischer Identitätsnachweis
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Beschreibung
Einwohnerwesen und Dokumente
An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
- Antrag Bundespersonalausweis
- Antrag Reisepass
- Antrag Kinderreisepass
- Amtliche Beglaubigung
- Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
- Melderechtliche Bescheinigungen
- Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)
Führerschein
- Erstellung - Ersterteilung
- Erweiterung/Verlängerung
- Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Begleitetes Fahren ab 17
- Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
- Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Internationaler Führerschein
- Fahrerkarte
KfZ-Zulassung/Feinstaub
- Außerbetriebsetzung
- Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
- Ausgabe der Feinstaubplakette
Gewerbe/Steuern
- An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
- Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
- An-/ Abmeldung Hundesteuer
- Ersatzhundesteuermarke
Soziales
- Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
- Ausgabe der Sozial-Card
- Beglaubigung für GEZ-Befreiung
Bewohnerparkausweis
- Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis
Allgemeines
- Annahme und Ausgabe von Fundsachen
- Verkauf Mietspiegel
- Verkauf verschiedener Broschüren
- Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
- Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
- Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
- Ausgabe Einkommenssteuerformulare
- Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
- Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
- Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Namensänderungsbehörde
- Namensänderung öffentlich-rechtlich
Standesamt
- Auskunft aus den Personenstandsregistern
- Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
- Eheschließung und Lebenspartnerschaft
- Kirchenaustrittserklärung
- Vaterschaftsanerkennung Standesamt
- Namensänderung bürgerlich-rechtlich
- Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
- Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
- Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
- Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
- Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
- Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
- Asylrechtliche Angelegenheiten
- Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Einladungs- und Verpflichtungserklärung
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
- Einbürgerung
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
- An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
- Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
- Ausstellung Lebensbescheinigung
- Ausstellung Haushaltsbescheinigung
- Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
- Auskunft aus dem Melderegister
- Amtliche Beglaubigung
- Beantragung Führungszeugnis
- Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
- Dokumentenbeantragung
- Übermittlungs- und Auskunftssperren
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus in den Gera Arcaden
Gebühren: ja
Heinrichstraße
Bus: alle Buslinien
Straßenbahn: alle Straßenbahnlinien
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 838-1900
Fax: 0365 838-1901
E-Mail: Stadtservice@gera.de
De-Mail: info@gera.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Formulare
Persönliches Erscheinen: ja (Vertretung nicht möglich)
Online-Verfahren: möglich
Schriftform: nein
Formulare: nein
Voraussetzungen
Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
- bei Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes:
- Sie haben eine aktuelle Meldeadresse in Deutschland.
- Sie benötigen ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät.
- AusweisApp2 muss installiert werden.
Hinweise für Thüringen: elektronischer Identitätsnachweis
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20 Personalausweisverordnung (PAuswV)
- § 21 Personalausweisverordnung (PAuswV)
- § 36b Personalausweisverordnung (PAuswV)
Hinweise für Thüringen: elektronischer Identitätsnachweis
Verfahrensablauf
Sie können den PIN-Rücksetzbrief online beantragen.
Sie nehmen den Brief per „POSTIDENT“-Zustellung persönlich entgegen oder holen ihn innerhalb von sieben Werktagen in der Postfiliale ab. In beiden Fällen weisen Sie sich mit einem amtlichen und gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) aus. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg als „Einschreiben eigenhändig“ an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
Sie können sich auch an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
Fristen
Es gibt keine Fristen für Sie.
Bearbeitungsdauer
Zustellung des PIN-Rücksetzbriefes per „POSTIDENT“ an die deutsche Meldeadresse. Das dauert bis zu sieben Werktage.
Kosten
Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.
Hinweise für Thüringen: elektronischer Identitätsnachweis
- Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) beim Abholen des Ausweises
- Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
- 6,00 Euro für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
- Gebührenfrei: Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
- Gebührenfrei: Sperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) im Verlustfall
- 6,00 Euro für Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden)
- 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen)
- 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen) und nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
- 13,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z .B. PIN vergessen) (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- 6,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) oder Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden) durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Beliebig oft kostenlos möglich: Eigenständige PIN-Änderung (zu Hause)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022
Hinweise für Thüringen: elektronischer Identitätsnachweis
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4