Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen

    Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.

    Beschreibung

    Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben
    den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser
    muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

    Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Personalien des Kindes,
    • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
    • Reiseroute und
    • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.

    Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie

    • seiner Geburtsurkunde und
    • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

    mit sich führen.

    Je nach Zielland,

    • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
    • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
    • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

    Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

    Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

    Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
    Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
    zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.

    zuständige Stelle

    Auswärtiges Amt
    Bürgerservice
    11013 Berlin

    Telefon: 030 1817 2000
    Telefax: 030 1817 51000
    E-Mail: buergerservice@diplo.de

    Servicezeiten :
    Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr

    Zuständigkeit

    Auswärtiges Amt
    Bürgerservice
    11013 Berlin

    Telefon: 030 1817 2000
    Telefax: 030 1817 51000
    E-Mail: buergerservice@diplo.de

    Servicezeiten:
    Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Dingelstädt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Straße 28

    37351 Stadt Dingelstädt

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Rathaushof
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Rathaushof
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Bankverbindung

    Stadt Dingelstädt

    Empfänger: Stadt Dingelstädt

    IBAN: DE59 8205 7070 0400 0004 66

    BIC: HELADEF1EIC

    Bankinstitut: Kreissparkasse Eichsfeld

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, EMA, EWO

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2022 (von: Trappe, Silvana)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Formulare: formlose Einverständniserklärung

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
    Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.

    Verfahrensablauf

    Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
    Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt (AA) am 25.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)