• Weimar (Thüringen)
Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen

Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.

Beschreibung

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben
den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser
muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Personalien des Kindes,
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
  • Reiseroute und
  • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.

Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie

  • seiner Geburtsurkunde und
  • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

mit sich führen.

Je nach Zielland,

  • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
  • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
  • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.

zuständige Stelle

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
11013 Berlin

Telefon: 030 1817 2000
Telefax: 030 1817 51000
E-Mail: buergerservice@diplo.de

Servicezeiten :
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr

Zuständigkeit

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
11013 Berlin

Telefon: 030 1817 2000
Telefax: 030 1817 51000
E-Mail: buergerservice@diplo.de

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.

Ansprechpartner

Für Weimar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Formulare

Formulare: formlose Einverständniserklärung

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsgrundlage(n)

Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.

Verfahrensablauf

Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

in der Regel keine

Kosten

Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt (AA) am 25.07.2019

Version

Technisch erstellt am 03.08.2020

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Reise, Ausland, Einverständniserklärung, Kind, Minderjährige, Reisedokument, Grenze, Reisen ohne Eltern

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024