Urkunden Ersatz verlorengegangene Scheidungsurkunde

    Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.

    Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.

    Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Pößneck - Zweigstelle Bad Lobenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlgasse 19c

    07356 Bad Lobenstein

    Postfachadresse

    Postfach 121

    07353 Bad Liebenstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036651 610-0

    Fax: 036651 610-10

    E-Mail: Poststelle@aglbs.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Pößneck

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 51

    07374 Pößneck

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 18

    07381 Pößneck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03647 426-80

    Fax: 03647 426-860

    E-Mail: Poststelle@agpn.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Keine. Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde z. B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 19.04.2017

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Abhandenkommen der Scheidungsurkunde, Ausfertigung, Verlust Scheidungsurteil, Ausfertigungsvermerk, Scheidungsbeschluss verlorengegangen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de