Melderegisterauskunft: Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Sie können eine Melderegisterauskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.
Beschreibung
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des aktuellen Wohnorts
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Apolda - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: 15 x um das Stadthaus
Anzahl: 15 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: 1x vor dem Stadthaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung
Formulare
Antrag formfrei
Voraussetzungen
Antrag formfrei und Bestätigung der Identität der anfragenden Person durch Personalausweis, Pass, Passersatzpapiere, eID -Karte,
bei Vertretung eine Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Minister für Inneres und Kommunales am 18.05.2020