Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft: Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

    Sie können eine Melderegisterauskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.

    Beschreibung

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3623 330-211

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-125

    E-Mail: meldestelle@friedrichroda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldebehörde, Meldestelle

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Antrag formfrei

    Voraussetzungen

    Antrag formfrei und Bestätigung der Identität der anfragenden Person durch Personalausweis, Pass, Passersatzpapiere, eID -Karte, 

    bei Vertretung eine Vollmacht

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Minister für Inneres und Kommunales am 18.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English